Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der M-eins Handelsgesellschaft mbH

Firma

M-Eins Handelsgesellschaft mbH
Ringstraße 2a
49696 Ermke

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für europäische Abnehmer und liegen allen auch künftigen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde.

Preise

Bei den in unseren Preislisten oder sonstigen Mitteilungen angegebenen Preisen handelt es sich um unverbindliche Angaben und nicht um annahmefähige Angebote.

Lieferung und Annahme

Die Lieferung unserer Waren erfolgt ab EUR 75.- Warenwert (o.MwSt) frei Haus/frei deutscher Grenze und ist durch uns transportversichert. Bei einem Nettoauftragswert von unter EUR 75.- betragen die Versandspesen EUR 6.50. Bei Lieferung an eine andere als die Rechnungsanschrift, berechnen wir eine Pauschale von EUR 5.50. Die Wahl des Versandweges behalten wir uns vor.

Bestellungen werden im Allgemeinen unverzüglich ausgeführt. Sofern im Einzelfall keine unverzügliche Lieferung der Gesamtbestellung möglich ist, behalten wir uns Teillieferung vor. (Sie erhalten von uns jedoch dann eine Mitteilung)

Eine feste Lieferzeit ist nur dann als verbindlich anzusehen, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.

Wir werden von der Lieferpflicht befreit, wenn unser Lieferant nicht oder nicht rechtzeitig liefert (Selbstbelieferungsvorbehalt). Wir sind also insbesondere bei teilweisem oder vollständigem Wegfall unserer Bezugsquellen nicht verpflichtet, uns bei Fremdlieferanten einzudecken.

Treten Umstände auf, die wir nicht oder nur leicht fahrlässig zu vertreten haben und wird dadurch die Einhaltung der Lieferfrist nicht möglich, so wird die Lieferfrist – auch innerhalb eines Verzuges – bis zur Beseitigung des Hindernisses gehemmt. Dieses gilt nicht, wenn die Einhaltung der Lieferfrist wegen leicht fahrlässiger Verletzung einer uns obliegenden Kardinalpflicht möglich ist

Als Umstände im Sinne dieser Bestimmung gelten insbesondere:

  • Technische Betriebsstörungen bei uns oder unserem Lieferanten.
  • Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung.

Zahlung

Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum oder im Abbuchungsauftragsverfahren nach 15 Tagen rein netto.

Eine Zahlung ist erst dann bewirkt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Käufers, einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, werden hierdurch nicht berührt.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger und bedingter Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Käufer darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich davon zu benachrichtigen.

Der Käufer ist jedoch berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Bereits jetzt tritt er seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab und wir nehmen die Abtretung an.

Wir ermächtigen den Käufer, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, solange er seinen uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Andernfalls werden wir die Befugnis zur Weiterveräußerung wiederrufen und die Forderungen selbst einziehen.

Gewährleistung und Haftung

Bei Vorliegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen, wobei wir zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen können, wenn der Käufer kein Verbraucher ist. Der kaufmännische Käufer hat Mängelansprüche nur dann, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB bezüglich jeglicher Abweichung nachgekommen ist. Beanstandungen müssen binnen einer Frist von 7 Werktagen bei uns eingehen. Die Mitteilung verborgener Mängel hat unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu erfolgen. Anderenfalls gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Dies gilt nur, sofern der Käufer kein Verbraucher ist.

Macht der Käufer Schadenersatzansprüche geltend, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Haben wir nicht vorsätzlich gehandelt, haften wir nur auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Darüber hinaus ist ein Anspruch des Käufers auf Schadenersatz ausgeschlossen.

Insbesondere scheidet eine Haftung für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstanden sind, aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von uns begangenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Nehmen wir Ware aus Kulanz zurück, ohne hierzu verpflichtet zu sein, berechnen wir 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 10.- an Retourenspesen. Wir sind nicht verpflichtet, Ware anzunehmen, die uns ohne vorherigesEinverständnis zugesandt wird.

Rücksendungen haben grundsätzlich „frei Haus“ zu erfolgen. Dem Käufer werden die Frachtkosten erstattet, sofern uns ein Verschulden trifft.

Datenspeicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzes zulässig, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben und verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, die deren Berechnung unter anderen Anschriftendaten einfließen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliche-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck, Wechsel und Urkundenprozessen der Gerichtsort, der für unseren Firmensitz zuständig ist.

Erfüllungsort ist Oldenburg
M-Eins Handelsgesellschaft mbH

Stand: August 2013

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